Liebe Eltern unserer Schwimmkinder!

Aus gegebenem Anlass müssen wir Ihnen folgende Mitteilung bezüglich des freien Eintritts in’s Hallenbad Grafenau machen:

Die Mitglieder der Sparte Schwimmen bis 14 Jahre haben das Privileg, zu den Trainingszeiten kostenlosen Eintritt in’s Grafenauer Hallenbad zu haben.

Mit dem ehemaligen Landrat Herr Muthmann haben wir damals vereinbart, dass nur mit gültigem Mitgliedsausweis jeweils 15 Minuten vor bis 15 Minuten nach dem Training der freie Eintritt gewährt wird.

Auch der Nachfolger von Herr Muthmann, Herr Landrat Lankl, hat sich bereit erklärt, den Schwimmkindern unter Einhaltung dieser Bedingungen weiterhin freien Eintritt zu gewähren.

Um diese Bedingungen nicht zu Unterlaufen und so dass Entgegenkommen seitens des Landkreises auszunutzen bitten wir Sie, Ihre Kinder so zum Training zu bringen und auch wieder abzuholen, dass die oben genannten Zeitrahmen eingehalten werden.

Bleibt Ihr Kind vor oder nach dem Training längere Zeit im Hallenbad, so muss der reguläre Eintritt bezahlt werden. Die Bademeister sowie die Kassiererinnen des Hallenbades sind seitens des Landkreises angehalten, dies zu überwachen.

Auch die Trainer sind seitens der Spartenleitung angewiesen, die Kinder dahingehend zu überwachen und im Zweifelsfall die Kinder und deren Eltern auf diese Bedingungen hin aufmerksam zu machen.

Wir bitten Sie, dies zu beachten, da wir anderweitig Gefahr laufen, unser Privileg einer kostenlosen Nutzung zu verlieren. Bei Missachtung besteht für die Sparte Schwimmen ferner noch die Gefahr, dass das Hallenbad zu besonderen Anlässen wie etwa Wettkämpfen, Sponsorenschwimmen oder Trainingslagern nicht mehr kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Dies würde einen erheblichen finanziellen Einschnitt in die Spartenkasse darstellen, den es unbedingt zu vermeiden gilt.

Die Vorstandschaft der Sparte Schwimmen